Instandhaltung unserer Straßen


Ihre Meldungen über Mängel/Schäden werden von uns gesammelt und regelmäßig an die Gemeinde gemeldet.Eine Überprüfung/Begehung mit der Gemeinde und Strabag erfolgt regelmäßig

 

Straßenausbausatzung:
Hintergrund und Gesetzgebung (Stand 11/2015):

"Unsere“ Straßen sind zwischen 33 und 35 Jahre alt, öffentliche Straßen und gehören der Gemeinde.

  • Nach 20 bis 25 Jahren Nutzungszeit ist lt. Bayer. Verwaltungsgerichtshof von einer Erneuerungsbedürftigkeit auszugehen.
  • Ist diese Nutzungszeit deutlich überschritten und die Anlage verschlissen kann eine „vollkommene Sanierung“ durchgeführt werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Anlage ordnungsgemäß unterhalten wurde.
  • Das Straßenausbaubeitragsrecht wird voraussichtlich reformiert. Der Zeitpunkt ist allerdings noch ungewiss.

Wir als Eigentümergemeischaft, Anlieger und Bürger haben rein rechtlich keinerlei Entscheidungsgewalt oder Mitspracherecht bzgl. Ausbesserungsarbeiten oder einer vollkommenen Sanierung
Es obliegt der Gemeinde: wann, was, wo und wie


Unser Ziel
ist und bleibt eine Straßensanierung zu vermeiden bzw. zeitlich möglichst weit hinauszuzögern. Weiterhin werden wir alles tun, damit das gute Verhältnis zur Gemeinde bestehen bleibt.


Bitte prüfen Sie regelmäßig die Straßen und gepflasterten Wege (Zugangsstraßen) um Ihr Grundstück. Melden Sie  bitte Straßenschäden immer unter Nennung von Straße, Hausnummer und Art des Schadens an den Vorstand. Wir stehen bzgl. der Reparaturarbeiten in engen Kontakt mit der Gemeinde. Es erfolgt eine regelmäßige gemeinschaftliche Begehung der Straßen mit dem Bauhof/Gemeinde/Strabag.